Vermittlungsbedingungen


driveFTI

ist eine Marke der FTI Touristik GmbH und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (per Email), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die von driveFTI vermittelten Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten Zwecken. Der Kunde erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten Nutzung einverstanden. Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120% des jeweils ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur auf Anfrage über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung einer Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben.


Bezahlung

Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Email-Vouchers zur Zahlung fällig. Bitte stellen Sie sicher, dass der Mietpreis 30 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.

Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten.


Fahrzeuggruppen

Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt.


Fahrzeugübernahme und -rückgabe

Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und die Ankunftszeit, bei Anmietungen im Stadtbüro die Angabe der Anmietuhrzeit. Mietwagenreservierungen werden oftmals nur max. 30 Minuten gehalten. Bei Flugverspätungen informieren Sie die Anmietstation (Telefonnummer in den Mietunterlagen), um die Reservierung eventuell aufrecht erhalten zu können.


Kundenservice

Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. driveFTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.


Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

driveFTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.


Mietbedingungen und Mietvertrag

Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik „Was Sie sonst noch wissen sollten“. Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma.


Selbstbeteiligung

Im Rahmen des Versicherungsschutzes ist in der Regel eine Selbstbeteiligung gemäß den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma vereinbart, welche Ihnen rechtzeitig vor Buchung bekanntgegeben werden.

Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von driveFTI direkt oder der Hanse Merkur Versicherung (die Zuständigkeit entnehmen Sie bitte Ihren Mietunterlagen) bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgt sind, übernommen. Das heißt für Sie konkret: Schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab, auch wenn Ihnen der Agent das empfiehlt. Entscheiden Sie sich dennoch, eine solche Versicherung abzuschließen, wird sie im Nachhinein nicht erstattet.

Ausgenommen von der Erstattung der Selbstbeteiligung ist Folgendes:

Kosten vor Ort

Die vor Ort zu zahlenden Kosten und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind – meist in Landeswährung – angegeben. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern. Bitte achten Sie darauf, keine bereits inkludierten Versicherungen vor Ort abzuschließen.

Fahrbeschränkungen

Auch in Bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination ihre Besonderheit. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die unerlaubte Mitnahme des Fahrzeugs auf Fähren zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit bzw. entnehmen Sie sie bitte den vermieterspezifischen Informationen.

Grenzverkehr

Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.

Treibstoff

Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen:

  1. Kauf der ersten Tankfüllung (VK), d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist auch der Kauf eines halben Tanks Pflicht.

  2. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben (VV). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus einer hohen Gebühr (Betankungsservice) berechnet.

  3. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank zurückgeben (VL). In diesem Fall ist die erste Tankfüllung im Preis inbegriffen.

Unfall/Diebstahl

Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden.

Verkehrsdelikte

Nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

Versicherungsleistungen

Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen, bzw. den vermieterspezifischen Informationen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).

Zusatzversicherungen vor Ort

Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie z.B. Insassenunfall-oder Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab (siehe Vermittlungsbedingungen „Selbstbeteiligung“).


Stand August 2020