ist eine Marke der FTI Touristik GmbH und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (per Email), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die von driveFTI vermittelten Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten Zwecken. Der Kunde erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten Nutzung einverstanden. Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120% des jeweils ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur auf Anfrage über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung einer Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben.
Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Email-Vouchers zur Zahlung fällig. Bitte stellen Sie sicher, dass der Mietpreis 30 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.
Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten.
Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt.
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und die Ankunftszeit, bei Anmietungen im Stadtbüro die Angabe der Anmietuhrzeit. Mietwagenreservierungen werden oftmals nur max. 30 Minuten gehalten. Bei Flugverspätungen informieren Sie die Anmietstation (Telefonnummer in den Mietunterlagen), um die Reservierung eventuell aufrecht erhalten zu können.
Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. driveFTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.
driveFTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik „Was Sie sonst noch wissen sollten“. Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma.
Im Rahmen des Versicherungsschutzes ist in der Regel eine Selbstbeteiligung gemäß den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma vereinbart, welche Ihnen rechtzeitig vor Buchung bekanntgegeben werden.
Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von driveFTI direkt oder der Hanse Merkur Versicherung (die Zuständigkeit entnehmen Sie bitte Ihren Mietunterlagen) bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgt sind, übernommen. Das heißt für Sie konkret: Schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab, auch wenn Ihnen der Agent das empfiehlt. Entscheiden Sie sich dennoch, eine solche Versicherung abzuschließen, wird sie im Nachhinein nicht erstattet.
Ausgenommen von der Erstattung der Selbstbeteiligung ist Folgendes:
Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder Navigationsgeräts
Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden
Achtung: Wenn der Hauptschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit von der Versicherung vor Ort (Teil-oder Vollkasko) nicht reguliert wird, ist die Erstattung der Selbstbeteiligung ausgeschlossen.
Bitte unternehmen Sie im Schadensfall zur Erleichterung der Schadensbearbeitung, wenn möglich die folgenden Schritte: :
umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, Vandalismus oder Fahrerflucht vorliegt.
Ausstellung eines unterzeichneten Schadensberichtes durch die Station bei Rückgabe
Kontakte zur Erstattung der Selbstbeteiligung (Zuständigkeit entnehmen Sie Ihren Mietunterlagen): Kundendienst FTI: kundendienst-drive-schaden@fti.de oder online unter https://www.fti.de/service/feedback-nach-der-reise.html
Hanse Merkur Reiseversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per Email: reiseleistung@hansemerkur.de
Folgende Unterlagen erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung:
Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
Endabrechnung der Schadensabwicklung
Bei Abwicklung über die Hanse Merkur Versicherung wird zusätzlich die Versicherungsnummer (wird mit den Mietunterlagen ausgehändigt), FTI Buchungsnummer und Buchungsbestätigung benötigt.
Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit; bei Änderung buchungsrelevanter
Daten, wie Übernahmezeit, Name oder Ort, wird der tagesaktuelle Preis ermittelt.
Umbuchungen vor Mietbeginn müssen grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss eine Umbuchung jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen) und über driveFTI oder das Reisebüro vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Für diese Umbuchungen fällt kein Bearbeitungsentgelt an.
Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der Fahrzeugkategorie) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeuggruppe erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird.
driveFTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. driveFTI wird Sie über solche Änderungen vor Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor
Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn kostenfrei möglich. Aus Abwicklungsgründen bitten wir, diese über driveFTI bzw. das Reisebüro vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Stornierungen sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen und erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von driveFTI.
driveFTI haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der vermieter- sowie vermittlerspezifischen Hinweise oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:
Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte)
Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen
Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.
Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Vermittler driveFTI zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vermittlungsauftrags und die Kundenbetreuung erforderlich ist. driveFTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
Landsberger Straße 88
80339 München
Telefon: +49 (0)89 2525 2300
AG München, HRB 71745
Damit Sie einen unbeschwerten Urlaub erleben können und im Schadensfall abgesichert sind, bieten wir Rundum-Sorglos-Pakete inklusive:
Alle lokalen Steuern und Gebühren auf den Mietpreis
* wenige Ausnahmen lt. System
Sofern o.g. Leistungen nicht im Preis inklusive sind, erfolgt die Zahlung bei Abgabe des Wagens direkt an den Vermieter (zzgl. örtlicher Steuern und Gebühren).
Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen nur für die jeweiligen Wagenkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell. Beachten Sie bitte unsere Empfehlungen zu Insassen und maximaler Beladung.
Die nationale Fahrerlaubnis muss – soweit nicht anders erwähnt – seit mind. einem Jahr gültig sein (in lateinischer Schrift). Der Originalführerschein und Personalausweis/Reisepass ist bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfiehlt sich die Mitnahme eines internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber des „grauen“ Führerscheins).
Die Preisberechnung errechnet sich im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Mietzeitüberschreitungen führen zur Nachbelastung (i. H. der vor Ort gültigen Raten).
Bitte beachten Sie, dass sich der Vermieter im Falle eines Unfalls vorbehält, im Einzelfall kein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen.
In einzelnen Zielgebieten fallen Mautgebühren an. Bitte erkunden Sie sich bei Anmietung an Ihrer Station über die Vorgehensweise.
Die vor Ort zu zahlenden Kosten und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind – meist in Landeswährung – angegeben. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern. Bitte achten Sie darauf, keine bereits inkludierten Versicherungen vor Ort abzuschließen.
Auch in Bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination ihre Besonderheit. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die unerlaubte Mitnahme des Fahrzeugs auf Fähren zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit bzw. entnehmen Sie sie bitte den vermieterspezifischen Informationen.
Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.
Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen:
Kauf der ersten Tankfüllung (VK), d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist auch der Kauf eines halben Tanks Pflicht.
Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben (VV). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus einer hohen Gebühr (Betankungsservice) berechnet.
Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank zurückgeben (VL). In diesem Fall ist die erste Tankfüllung im Preis inbegriffen.
Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden.
Nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen, bzw. den vermieterspezifischen Informationen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).
Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie z.B. Insassenunfall-oder Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab (siehe Vermittlungsbedingungen „Selbstbeteiligung“).
Stand August 2020