Präambel

Der Veranstalter ist von sonstigen Autovermietungsfirmen unabhängig. Der Veranstalter ist eine Zentrale für die weltweite Vermietung von Fahrzeugen. Der Veranstalter bietet Ihnen die Möglichkeit, Fahrzeuge in Frankreich und in vielen anderen Ländern zu besonders attraktiven Preisen zu mieten. Der Veranstalter hat besonders günstige Bedingungen mit Partnern im Bereich der Autovermietung auf der ganzen Welt ausgehandelt und unterhält somit bevorzugte Bedingungen mit diesen. Der Veranstalter ist eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 5.296.351 €, SIRET-Nr. 481 074 441 000 25; Sitz: 137, Rue Jacquard, 84120 Pertuis. Der Veranstalter ist Inhaber der Reisebürolizenz Nummer LI.084.07.0003. Sie hat eine finanzielle Garantie bei der Banque Populaire Loire et Lyonnais, 141 rue Garibaldi in Lyon hinterlegt und eine Berufshaftpflichtversicherung (Nummer der Versicherungspolice: 1163776504) bei der Versicherungsgesellschaft AXA, 26 Rue Drouot, 75009 Paris, abgeschlossen.
Der Veranstalter kann die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Der Kunde wird über die Art dieser Änderungen online auf der Internetseite des Veranstalters informiert. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie online gestellt worden sind. Gültig sind nur die am Tage der Reservierung veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden dem Kunden anlässlich der Reservierung mitgeteilt und müssen von ihm angenommen werden, bevor die Reservierung bestätigt wird.
Artikel 1 - Bedingungen für die Reservierung eines Mietwagens

Für eine telefonische Reservierung oder eine Reservierung über die Internetseite des Veranstalters müssen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Bedingungen für den Verkaufsprozess des Veranstalters lesen und vollständig und vorbehaltlos annehmen.
Ihre vollständige Annahme der AGB erfolgt auf der Internetseite durch Ankreuzen des Feldes "Ich nehme die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an“. Bei einem Verkauf per Telefon stimmen Sie den AGB des Veranstalters zu, indem Sie Ihre Bankverbindung im Rahmen Ihres Mietvertrages angeben: die Bezahlung gilt als Zustimmung zu den AGB. Die besonderen Bedingungen für den Verkaufsprozess werden automatisch angenommen, indem Sie Ihren Reservierungsantrag bestätigen.
1.1            Angaben, die bei der Reservierung zu machen sind

Für die Reservierung eines Mietwagens beim Veranstalter müssen Sie die folgenden Angaben machen:
›         Ort der Fahrzeugübernahme (Land, Stadt, Bahnhof, Flughafen, Innenstadt),
›         Flugnummer im Falle einer Übernahme am Flughafen,
›         Uhrzeit und Datum der Fahrzeuganmietung,
›         Ort für die Rückgabe des Fahrzeugs (Land, Stadt, Bahnhof, Flughafen, Innenstadt),
›         Uhrzeit und Datum der Fahrzeugrückgabe,
›         gewünschte Fahrzeugkategorie,
›         Name und Vorname des Hauptfahrers,
›         Alter des Hauptfahrers..
1.2            Ablauf des Reservierungs- und Zahlungsprozesses

Nachdem sich der Veranstalter von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs vergewissert hat, wird Ihre Reservierung umgehend bestätigt und Sie erhalten eine Vorgangsnummer, sofern der Zahlungsprozess ordnungsgemäß verlaufen ist.
Der Veranstalter erstellt dann einen Mietwagengutschein („Voucher“) der alle Einzelheiten ihrer Reservierung zusammenfasst:
›        die Vorgangsnummer,
›        den Namen und die Adresse der Autovermietung(en) (Flughafen, Bahnhof, Innenstadt),
›        den Fahrzeugtyp (ausgewählte Kategorie),
› die im Preis inbegriffenen Leistungen: insbesondere begrenzte oder unbegrenzte Kilometerzahl (dazu bitte „Tarifbeschreibung“ des gewählten Produkts auf unserer Internetseite anklicken), Schaden-/Unfallversicherung („CDW“) mit Selbstbeteiligung, Fahrzeugdiebstahlversicherung („TP“) mit Selbstbeteiligung und MwSt und die Optionen „Bezahlung der Optionen bei Reservierung“, die mit dem Veranstalter vereinbart worden sind (Versicherung für die Erstattung der Selbstbeteiligung usw.),
›die ausgewählten Optionen mit „Bezahlung vor Ort“ (Kindersitz, Sitzerhöhung, GPS usw.).
Sie werden bei der Fahrzeugübernahme direkt beim Vermieter bezahlt. Der Mietwagengutschein wird erst nach vollständiger Bezahlung der Fahrzeugmiete ausgestellt. Alle Mietunterlagen (Mietwagengutschein, Rechnung) können in Ihrem Kundenbereich auf der Internetseite des Veranstalters eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Falle von Zahlungsausfällen, die kein Inkasso des vom Kunden geschuldeten Betrages ermöglichen, kann der Veranstalter die Reservierung beim Dienstleister stornieren. Diese Maßnahme kann ohne Vorankündigung und ohne Entschädigungsleistung vorgenommen werden.
Artikel 2 – Vermietungsbedingungen

2.1       Beizubringende Unterlagen und Garantien beim Vermieter für die Fahrzeugübernahme

Das reservierte Fahrzeug wird Ihnen nur gegen Vorlage der folgenden Unterlagen übergeben:

Der vom Veranstalter ausgestellte Mietwagengutschein („Voucher“),

Einen gültigen Führerschein und des/der zusätzlichen Fahrer im Original (Kopien werden nicht akzeptiert). Manche Vermieter verlangen, dass die Fahrer seit einem bestimmten Zeitraum im Besitz des Führerscheins sind (i.d.R min. seit 1 Jahr ). Außerdem wird für bestimmte Länder zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein verlangt. Beispiel: Australien und Neuseeland (bitte vor der Abreise klären),

Ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) des Hauptfahrers und der zusätzlichen Fahrer,

Ein Nachweis für den Wohnsitz des Hauptfahrers (bei Anmietungen in Frankreich durch gebietsansässige Franzosen). Zulässig sind: Mietquittung, Stromrechnung, Telefonrechnung für Festnetz oder Internet (also keine Mobiltelefonrechnungen),

Eine internationale Kreditkarte auf den gleichen Namen und Vornamen, wie der Hauptfahrer, mit ausreichendem Limit zur Abdeckung der Selbstbeteiligung im Falle von Schäden/Diebstahl. Maestro- und Electron-Karten werden von den Vermietern nicht angenommen.

Werden diese Unterlagen bei der Fahrzeugübernahme dem Vermieter nicht vorgelegt, behält sich dieser das Recht vor, die Vermietung nicht vorzunehmen. In diesem Fall übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung und zahlt keinerlei Entschädigungen.

Eine Kaution wird vom Vermieter bei der Fahrzeugübernahme auf der internationalen Kreditkarte des Fahrers geblockt ober in manchen Fällen auch abgebucht. Bargeld, Schecks, Reiseschecks, nationale Kreditkarten und MAESTRO- oder ELECTRON-Karten werden für die Bezahlung der Kaution nicht akzeptiert. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeugs in voller Höhe freigegeben, wenn sich das Fahrzeug im gleichen Zustand wie bei der Übernahme befindet. Wir empfehlen Ihnen vorab zu klären, ob das Limit Ihrer Kreditkarte ausreichend hoch für die Hinterlegung der Kaution ist. Die Höhe der Kaution setzt sich zusammen aus der Höhe der Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug, der Tagesmiete sowie dem Wert einer Tankfüllung.

Der Veranstalter kann in keinem Falle haftbar gemacht werden, wenn der Kunde gegen die oben genannten Punkte verstößt und dies zur Stornierung der Reservierung am Schalter des Autovermieters führt. Der Inhaber der internationalen Kreditkarte muss insbesondere die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sich davon zu vergewissern, dass er über ein ausreichendes Limit zur Abdeckung der Selbstbeteiligung bei Schäden/Diebstahl verfügt.
2.2       Vertrag mit dem Autovermieter

Der vorausbezahlte Mietwagengutschein („Voucher“) des Veranstalters ist kein Mietvertrag. Der Mietvertrag wird zwischen dem Mietkunden und dem Autovermieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme geschlossen. Er unterliegt den Gesetzen des Anmietlandes und ist für die Dauer des Mietverhältnisses maßgeblich. Er nennt die Mietbedingungen des Autovermieters sowie die Mehrkosten zu Lasten des Kunden (Optionen, Flughafengebühr usw.).

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Annahme dieses Vertrages. Ein Exemplar des Vertrages sollten Sie aufbewahren.

Zusätzliche Fahrer müssen vom Vermieter in diesen Vertrag aufgenommen werden und bei der Übergabe des Mietwagens anwesend sein. Außerdem müssen sie ebenfalls ihren Führerschein und dieselben Dokumente vorlegen, die vom Hauptfahrer verlangt werden. Der Mietkunde und die autorisierten Fahrer haften gegenüber dem Vermieter für die Beachtung der vorliegenden Vermietungsbedingungen und übernehmen ab Übernahme des Fahrzeugs die volle Verantwortung für dieses. Hält sich der Mietkunde nicht an diese Vermietungsbedingungen, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis fristlos und von Rechts wegen aufzulösen und die Bereitstellung des Fahrzeugs zu verweigern, ohne dass er oder der Veranstalter zur Rückerstattung der Mietgebühr und/oder Zahlung irgendeiner Entschädigungsleistung verpflichtet sind. Der veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die Bedingungen, die der Vermieter vor Ort aufstellt, nicht erfüllt.

Bei Unterzeichnung des Vertrages kann der Vermieter zusätzliche und ergänzende Versicherungen anbieten.

Wenn Sie die Versicherung „Erstattung der Selbstbeteiligung des Veranstalters“ abgeschlossen haben, ist der Abschluss der vom Autovermieter angebotenen Versicherung für die Rückerstattung der Selbstbeteiligung überflüssig.
Wichtig!

Das personengebundene und nicht übertragbare Mietverhältnis wird für einen festgelegten Zeitraum vereinbart, der auf dem vom Veranstalter ausgehändigten Mietwagengutschein angegeben ist.
Übernahme des Fahrzeugs

Sie sind verpflichtet, zu dem Datum und der Uhrzeit, die auf dem Mietwagengutschein angegeben sind, am Schalter des Autovermieters zu erscheinen. Eine Verspätung von 30 Minuten wird im Allgemeinen toleriert, sofern sie sich während der Öffnungszeiten der Autovermietung ereignet. Nach Ablauf dieser Frist kann das Fahrzeug an einen anderen Kunden vermietet werden. Der Veranstalter kann in keinem Fall haftbar gemacht werden und gewährt keinerlei Entschädigungsleistungen.

Vertragsstrafe im Falle der verspäteten Rückgabe

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der auf dem Mietwagengutschein angegebenen Uhrzeit zurückgeben, werden Kosten in Höhe von mindestens einer Tagesmiete laut geltendem Tarif des Vermieters zuzüglich der örtlichen Steuern und Versicherungen des Vermieters erhoben.
2.3       Besondere Bedingungen in Verbindung mit dem Alter und Aufschlag für „Fahranfänger“

Das Mindestalter für eine Fahrzeugmiete kann je nach Land und Fahrzeugtyp variieren (siehe Vermietbedingungen der einzelnen Länder). Einige Länder sind restriktiver und können ein Höchstalter vorschreiben. Wir bitten Sie, diese Informationen zum Zeitpunkt der Reservierung zu überprüfen. Für Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren wird teilweise ein Aufschlag für „Fahranfänger“ erhoben; dieser ist entweder beim Vermieter zu entrichten oder er ist in der Pauschale inbegriffen. Diese Kosten sind je nach Land und Vermietungspartner unterschiedlich.
Artikel 3 - Tarife

3.1       Verkaufspreise

Die Leistungen sind im Voraus bei Reservierung zu bezahlen. Dies kann entweder über das gesicherte Onlinezahlungssystem des Veranstalters erfolgen oder per Telefon bei einem Mitarbeiter unseres Reservierungsteams.
Der Veranstalter aktualisiert ständig seine Tarife und kann diese ohne Vorankündigung ändern. Die Tarife können aufgrund der von den verschiedenen Partnern des Veranstalters gewährten Tarife und aufgrund von Wechselkursschwankungen geändert werden. Der gültige Preis für die Leistungen ist also der vom Veranstalter zum Zeitpunkt der Reservierung mitgeteilte und auf der Rechnung genannte Preis.
Der auf dem Kostenvoranschlag angegebene Preis wird vom Vermietungspartner des Veranstalters festgelegt. Dieser kann seinen Preis jederzeit ändern. Daher empfehlen wir Ihnen, umgehend nach Erhalt Ihres Kostenvoranschlags zu reservieren. In keinem Fall können Sie vom Veranstalter verlangen, dass der auf dem Kostenvoranschlag angegebene Preis für Sie gilt.
Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der Preis für die Vermietung verbindlich und garantiert und kann nicht mehr durch den Veranstalter oder den Mietkunden geändert werden, auch nicht aufgrund von Wechselkursschwankungen. Ebenso wenig kann der Kunde nach der vollständigen Bezahlung seiner Fahrzeugmiete eine Änderung des bezahlten Preises aufgrund von Sonderangeboten vom Veranstalter verlangen. Der Kunde muss vor seiner Abfahrt entscheiden, ob ihm der Preis der angebotenen und auf der Rechnung bezeichneten Leistungen zusagt. Reklamationen bezüglich des Preises der Fahrzeugmiete können nach der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr berücksichtigt werden. Die Preise des Veranstalters richten sich nach dem Fahrzeugtyp und ergeben sich aus den Tarifen, die vom Veranstalter mit den Vermietungspartnern ausgehandelt wurden. Folglich berücksichtigen sie nicht die jeweiligen Sondertarife, die diese Dienstleister zu bestimmten Zeitpunkten anbieten. Diesbezüglich werden keinerlei Reklamationen berücksichtigt.
3.2      Die Preise beinhalten

›eine Tagespauschale (für jeweils 24 Stunden) mit begrenzter oder unbegrenzter Kilometerzahl,
›die Pflichtversicherungen: Drittschäden / Haftpflicht,
›die Zusatzversicherungen: Unfall („collision damage waiver“ oder CDW) und Diebstahl („theft protection“ oder TP) mit Selbstbeteiligungen,
›Die MwSt.: Die MwSt. auf den Kauf oder die Anmietung von Fahrzeugen für den Personentransport oder gemischte Nutzungen ist vom Vorsteuerabzugsrecht ausgenommen. Sie kann somit nicht abgesetzt werden. Außerdem unterliegt der Veranstalter der Mehrwertsteuerpflicht auf die Marge. Dieses System berechtigt das Unternehmen dazu, den im Endpreis enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag nicht gesondert auszuweisen,
›die Beteiligung an den Zulassungsgebühren,
›Änderungen der Reservierung (keinerlei Bearbeitungsgebühren für Änderungen vor der Übernahme des Fahrzeugs).
3.3       Die Preise beinhalten nicht

›den Kraftstoff (mit Ausnahme von bestimmten Angeboten, insbesondere in den USA),
›für bestimmte Länder, die freiwillige Personeninsassenversicherung „PAI“ (siehe Angaben zur Versicherung in Artikel 6.5),
›die freiwillige Versicherung gegen den Diebstahl von persönlichen Gegenständen,
›die Zusatzausstattungen (Babysitz, Dachträger, Skihalter usw.), deren Verfügbarkeit bei der Reservierung nicht garantiert wird,
›die Flughafengebühren,
›die kommunalen Abgaben,
›die Einweg-Gebühren, auch als one-way-Gebühr bezeichnet (weitere Einzelheiten in Artikel 3.4)
›die eventuellen Aufschläge für Fahranfänger, Seniorfahrer oder zusätzliche Fahrer, die vor Ort zu bezahlen sind,
›die Kosten in einigen Ländern für die Übernahme oder Rückgabe von Fahrzeugen außerhalb der Öffnungszeiten und an Wochenenden und Feiertagen,
›die Kosten für das Verlassen des Landesgebiets, falls zulässig,
›die Kaution,
›Überschreitungen der Mietdauer, was zu einer Strafgebühr führt, deren Höhe im Mietvertrag angegeben ist,
›die vom Vermieter verauslagte Selbstbeteiligung im Falle von Unfällen oder Schäden am Fahrzeug mit oder ohne bekannte Dritte, auch wenn Sie die Versicherung zur Erstattung der Selbstbeteiligung abgeschlossen haben,
›Geldstrafen und Bußgelder.
Die Mehrkosten können Sie während des Reservierungsprozesses auf der Internetseite des Veranstalters überprüfen (Tarifbeschreibung). Sie erscheinen auch auf den Kostenvoranschlägen des Veranstalters sowie auf dem Mietwagengutschein („Voucher“). Ihre Angabe erfolgt unverbindlich und ohne Steuern, die Autovermieter können Sie ohne Vorankündigung ändern. Sie werden direkt beim Autovermieter bezahlt.
3.4        Einweg-Gebühr (oder one-way-Gebühr)

Manche Vermietungspartner des Veranstalters bieten die Möglichkeit, das Fahrzeug an einem anderen Ort und/oder in einem anderen Land als demjenigen zurückzugeben, an dem es übernommen wurde. Für diesen Fall wird ihnen eine Gebühr, genannt „Einweggebühr“ (oder one-way) von unserem Vermietungspartner direkt vor Ort in Rechnung gestellt. Die Höhe der Einweggebühr wird ihnen bei ihrem Reservierungsvorgang mitgeteilt:
› entweder im Vermieterfeld mit dem Informationssymbol (Reservierungsseite),
› oder von einem Mitarbeiter des Veranstalters, der mit Ihnen Kontakt aufnimmt (Per E-Mail oder Telefon)
Diese Kosten werden außerdem auf dem Mietwagengutschein („Voucher“) angegeben.
Wichtig: Der Betrag wird Ihnen unverbindlich und ohne Steuern mitgeteilt, da die Autovermieter ihn ohne Vorankündigung ändern können.
3.5       Geldstrafen und Bußgelder

Der Mieter ist allein verantwortlich für Bußgelder, Geldstrafen und Strafanzeigen gegen ihn und ebenso für alle Zollverfahren. Wenn er die während seines Aufenthalts gegen ihn verhängten Bußgelder nicht bezahlt, kann der Vermieter die Bezahlung von ihm verlangen und die anfallenden Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. In bestimmten Fällen werden die Bearbeitungsgebühren pro Bußgeld berechnet und können höher als diese ausfallen. Diese Leistungen sind direkt an den Autovermieter zu bezahlen und können direkt der am Schalter vorgelegten Kreditkarte angelastet werden.
Artikel 4 – Zahlungsmittel und -modalitäten

Der Mietbetrag für Ihr Fahrzeug wird zum Zeitpunkt der Reservierung und nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch den Autovermieter bezahlt. Wenn das Fahrzeug nicht verfügbar ist, wird Ihre Kreditkarte nicht belastet.
4.1       Zulässige Zahlungsmittel

›Internationale Kreditkarten (American Express, Visa, Master Card),
Artikel 5 – Versicherungen des Mietvertrags (Vertrag mit dem Autovermieter)

Diese Versicherungen sind entweder inbegriffen und werden anlässlich der Reservierung beim Veranstalter bezahlt: Vollkasko (CDW) und Diebstahl (TP) (und in den meisten Fällen Haftpflicht (LIS), siehe Mietwagengutschein); oder vor Ort bei Vertragsunterzeichnung von den Vermietern angeboten und in Rechnung gestellt (Personeninsassenversicherung (PAI), 24h-Pannenhilfe, Erstattung der Selbstbeteiligung). Wenn Sie die „Versicherung für die Erstattung der Selbstbeteiligung“ beim Veranstalter abgeschlossen haben, ist der Abschluss dieser vom Vermieter angebotenen Versicherung überflüssig.
5.1        Vollkaskoversicherung (CDW - Collision Damage Waiver)

Diese Versicherung deckt das Fahrzeug im Falle von Schäden, egal ob Sie dafür verantwortlich sind oder nicht. Diese Versicherung ist in unseren Tarifen - je nach Autovermieter mit oder ohne Selbstbeteiligung - inbegriffen. Die Selbstbeteiligung wird fällig, wenn sich ein Unfall ereignet, egal ob vom Mieter verschuldet oder nicht. Der Betrag der Selbstbeteiligung für ihren Mietvertrag wird ihnen auf dem Mietwagengutschein („Voucher“) angezeigt. Wichtig: Die Vollkaskoversicherung deckt keine der folgenden Schäden: Glasbruch, Dachschäden, Karosserieschäden, Schäden an Reifen und Rädern, am Zubehör, an Ausstattungen im und am Fahrzeug.
5.2         Diebstahlversicherung (TP - Theft Protection)

Sie versichert das Fahrzeug gegen Diebstahl. Sie ist ebenfalls - mit Selbstbeteiligung- in unseren Tarifen enthalten. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird Ihnen auf dem Mietwagengutschein („Voucher“) mitgeteilt. Wichtig: Die Diebstahlversicherung gilt nicht für Diebstähle von Gegenständen aus dem Fahrzeug.
5.3       Haftpflichtversicherung (LIS - Liability Insurance Supplement)

Diese Versicherung deckt nur den Fahrer für den Fall, dass er Personen- oder Sachschäden verursacht. Sie ist immer in unseren Mietpreisen enthalten. Die Deckungssumme ist in Ihrem Mietvertrag angegeben und richtet sich nach den Gesetzen des Anmietlandes.
5.4        24h-Pannenhilfe

Mit dieser Versicherung können Sie kostenlos eine Rund-um-die-Uhr-Assistance im Falle einer Panne oder eines Unfalls in Anspruch nehmen. Mit dieser Versicherung erhalten Sie binnen maximal 24h ein Ersatzfahrzeug. Diese Versicherung ist nicht immer im Mietvertrag des Vermieters enthalten, aber sie kann bei der Fahrzeugübernahme zusätzlich vereinbart werden.
5.5       Fahrzeuginsassenversicherung (PAI - Personal Accident Insurance)

Diese (zusätzliche) Versicherung deckt Personen- und Sachschäden der Fahrzeuginsassen und des Fahrers anhand einer pauschalen Entschädigung ab. Außerdem kann auch eine Super-Fahrzeuginsassenversicherung (SPAI) abgeschlossen werden. Sie versichert das Gepäck und die persönliche Habe gegen Diebstahl, Feuer, Unfall und Naturkatastrophen.
Artikel 6 - „Erstattung der Selbstbeteiligung“

In den meisten Destionen bietet der Veranstalter gegen einen minimalen Aufpreis den Service „Erstattung der Sebstbeteiligung“ im Schadenfall an.
6.1        Gegenstand der „Erstattung der Sebstbeteiligung“

Gegenstand der vorliegenden Leistung im Falle von Diebstahl oder verschuldeten oder unverschuldeten Sachschäden am Mietfahrzeug ist die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe der Selbstbeteiligung, die vom Autovermieter im Rahmen seiner Vollkasko- und Diebstahlversicherung in Rechnung gestellt wird.
Die Laufzeit der Versicherung zur „Erstattung der Selbstbeteiligung“ entspricht der Dauer des Mietvertrages. Um die Vorteile dieser Leistung zu nützen, müssen Sie:
› die Kriterien erfüllen, die der Autovermieter, die Gesetze oder örtlichen Gerichte von Kraftfahrern verlangen,
› das Fahrzeug gemäß den Klauseln des Mietvertrages mit dem Autovermieter führen,
› das Fahrzeug bei einem gewerblichen Autovermieter mieten, d.h. es muss ein ordnungsgemäßer Mietvertrag zwischen dem Fahrer und einem amtlich zugelassenen Autovermieter geschlossen worden sein,
› ein Fahrzeug mit Vollkasko- und Diebstahlversicherung mieten.

Rückerstattung der Selbstbeteiligung

Sachschäden am Mietfahrzeug im Falle von Diebstahl, versuchtem Diebstahl, Vandalismus oder Schadensfällen

X

Glasbruch

X

Schloss

X

Räder (Reifen + Felgen + Radkappe und Reifen allein)

X

Ausschlüsse:

› Schäden durch Beschlagnahmung, Abtransport oder Abholung des Fahrzeugs durch die Polizeibehörden,
› Fahrzeugdach, Karosserie und Fahrzeugunterseite
› Abnutzung des Fahrzeugs,
› Schäden infolge von Konstruktionsfehlern,
› Kosten, die nichts mit der Reparatur oder Ersetzung des Fahrzeugs zu tun haben,
› Schäden im Fahrzeug, die nicht die Folge von Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Verkehrsunfällen sind (Raucherunfälle, Schäden durch Tiere, die sich in Ihrer Obhut befinden usw.),
› Kosten des Vermieters (Bearbeitungsgebühren, Ausfallkosten, Abschleppkosten),
› Unfälle infolge von Fahren unter Alkoholeinfluss bei Übersteigen der gesetzlich festgelegten Promillegrenze des jeweiligen Anmietlandes,
› Fälle, in denen das Fahrzeug nicht beschädigt worden ist,
› Grobe Fahrlässigkeit des Fahrers (Beispiel: falscher Kraftstoff, im Fahrzeug vergessene Schlüssel, Nichtanziehen der Handbremse usw.),
› Zubehör im und am Fahrzeug, das nicht fest mit dem Auto verbunden ist
› Mechanische Panne
› Bürgerkrieg und Auslandskrieg, Aufruhr, Volksaufstände, Streiks, Geiselnahmen; Handhabung von Waffen,
› Ihre freiwillige Teilnahme an Wetten, Straftaten oder Raufereien, außer im Falle von Notwehr,
› Auswirkungen aller Art infolge von Kernspaltung oder ionisierender Strahlung,
› Vorsätzliche Handlungen, einschließlich Suizid und Suizidversuch,
› Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Betäubungsmitteln im Sinne des Code de la Santé publique ohne ärztliche Verschreibung.
Die Anmietung der folgenden Fahrzeuge:
› Aston Martin, Ferrari, Lamborghini, Lotus, Maserati, Porsche, Rolls Royce,
› Bentley, Bricklin, Cadillac Fleetwood Limousine, Daimler, Delorean, Excalibur,
› Jensen, Mac Laren, Maybach sowie Fahrzeuge, die bei Fachfirmen für Sportwagen der Luxusklasse gemietet werden,
› Liebhaberfahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit mehr als 10 Jahren nicht mehr hergestellt werden,
› Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen,
› Fahrräder mit 2 oder 3 Rädern, Wohnmobile und Wohnwagen, Elektroautos, Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnispflicht,
› Die Teilnahme an Veranstaltungen einschließlich Rallyes oder Wettkämpfe.
6.2       Schadensmeldung

Die Mietverträge werden - mit wenigen Ausnahmen (siehe allgemeine Mietbedingungen des Autovermieters) - einschließlich aller Versicherungen geschlossen. Unfälle, Diebstähle oder Schäden am Mietfahrzeug sind dem Autovermieter direkt und innerhalb von 2 Werktagen mitzuteilen. Im Falle eines Unfalls ist ein Unfallprotokoll auszufüllen und der Schadensmeldung beizufügen. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt des Unfalls ein Polizeiprotokoll aufnehmen lassen; wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie sich zur nächsten Polizeidienststelle begeben und sich ein solches verschaffen. Diebstähle müssen außerdem binnen 48 Stunden nach Feststellung angezeigt werden. Werden diese Formalitäten nicht beachtet, verliert der Mietkunde den ergänzenden Schutz, es sei denn er kann beweisen, dass er an ihrer Erfüllung verhindert war.
6.3       Verfahren für die Beantragung der Rückerstattung der Selbstbeteiligung

Für die Rückerstattung der Selbstbeteiligung müssen Sie:

1) binnen längstens 15 Tagen nach Rückgabe des Mietfahrzeugs anhand des Formulars, das Sie durch Anklicken des "Links für das Aufrufen des Formulars" anfordern können, eine vereinfachte Erklärung beim Veranstalter abgeben:
HAPPYCAR - ein Geschäftsbereich der Net Media Fokus GmbH
buchung@happycar.de

2) Einen Antrag mit folgenden Unterlagen zusammenstellen:
* Mietwagengutschein und Rechnung des Veranstalters. Diese Unterlagen finden Sie in Ihrem Kundenbereich
 
* Mietvertrag des Autovermieters,
 
* Schadensbericht und Unfallprotokoll oder Polizeibericht,
 
* Rechnung über die vom Vermieter erhobene Selbstbeteiligung,
 
* Kostenvoranschlag oder Reparaturkostenrechnung des Autovermieters,
 
* Kontoauszug mit der Belastung der Selbstbeteiligung durch den Autovermieter,
 
* Begleitschreibung mit Erläuterung der Sachverhalte und Ihrer vollständigen Anschrift, Telefon und E-Mail,
 
* Ihre vollständige Bankverbindung ( IBAN + SWIFT ) für die Rückerstattung.
 

Diese Unterlagen sind einzusenden an: HAPPYCAR - ein Geschäftsbereich der Net Media Fokus GmbH
buchung@happycar.de

6.4     Frist für die Erstattung

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Antrag vom Veranstalter geprüft. Die Rückerstattung dauert je nach Komplexität des Schadenfalls zwischen 48 Stunden und 3 Wochen.
Artikel 7 – Stornierung und Nichtübernahme des Fahrzeugs

Stornierungsverfahren:

Um eine Buchung zu stornieren, schicken Sie bitte eine E-Mail an die E-Mail Adresse des Veranstalters oder rufen Sie auf der Servicehotline an.
7.1      Modalitäten für die Rückerstattung im Falle der Stornierung nach dem vorgesehenen Übernahmetermin oder Nichterscheinen des Mietkunden

Sie können ohne Begründung oder Nachweis bis zur letzten Minute vor dem für die Fahrzeugübernahme vorgesehenen Termin Ihre Fahrzeuganmietung beim Veranstalter stornieren


1) Bis 24 Stunden vor dem vorgesehenen Termin: kostenlose Stornierung
2) Während den 24 Stunden vor dem vorgesehenen Termin: 45 € Gebühren
3) Nach dem vorgesehenen Termin : 100 % des Mietbetrages ( keine Erstattung möglich )

7.2      Sonderfälle

Flugverspätung:

Wichtig: Im Falle einer Übernahme des Fahrzeugs am Flughafen erinnern wir Sie daran, dass Sie keinerlei Entschädigung erhalten, wenn Sie das Fahrzeug infolge eines Fehlers Ihrerseits in Bezug auf die Angaben über die Flugnummer, die Flugzeiten oder den Namen des Flughafens oder im Falle der Streichung des Fluges durch die Fluggesellschaft oder die Flughafenbehörde nicht übernehmen konnten.
In letzterem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, sich an die Fluggesellschaft zu halten. Im Übrigen können nur die Leistungen, die auf dem Mietwagengutschein des Veranstalters vermerkt sind, Gegenstand einer Gutschrift werden. Leistungen, die Sie vor Ort mit dem Autovermieter vereinbaren, können beim Veranstalter nicht geltend gemacht oder Gegenstand von Entschädigungsforderungen werden.
Höhere Gewalt:

Der Veranstalter kann nicht persönlich oder auf dem Wege über dessen örtliche Lieferanten haftbar gemacht werden, im Falle der Nichterfüllung oder verzögerten Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Reservierung, des Mietwagengutscheins, der Vermietung oder der Modalitäten und Konditionen, wenn die Leistung infolge von höherer Gewalt verzögert, be- oder verhindert worden ist, d.h. durch ein Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle seitens der betreffenden Partei entzieht
Artikel 8 – Änderung/Verlängerung des Mietverhältnisses

8.1          Änderung/Verlängerung vor der Übernahme des Fahrzeugs

Änderungsanträge sind spätestens 24 Stunden vor Übernahme des Fahreuges telefonisch an 0800 - 707 88 99 oder per E-Mail an buchung@happycar.de zu richten. (Im Falle der Bezahlung in drei Raten ohne Mehrkosten ist eine Änderung nicht möglich).
Wichtig: der Vermieter behält sich das Recht vor, Änderungen abzulehnen.
› Wenn sich der Vermieter mit der Änderung einverstanden erklärt, muss ein neuer Mietwagengutschein in Ihrem Kundenbereich heruntergeladen und ausgedruckt werden. Nur dieser neue Mietwagengutschein ist bei der Übernahme des Fahrzeugs beim Vermietungspartner des Veranstalters vorzulegen.
› Lehnt der Vermieter die Änderung ab, bleiben die ursprünglichen Vermietungsbedingungen und der Mietwagengutschein gültig.
8.2       Änderung/Verlängerung nach der Übernahme des Fahrzeugs

Der Mietkunde muss die Änderung/Verlängerung spätestens 24 Stunden vor dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt für die Fahrzeugrückgabe beim Autovermieter beantragen. Der Autovermieter behält sich das Recht vor, die Änderung/Verlängerung des Mietvertrages abzulehnen. Der Kunde ist dann verpflichtet, das Fahrzeug an dem Termin zurückzugeben, der im Mietvertrag vorgesehen ist. Die Konditionen und der Preis für die Änderung/Verlängerung werden vom Autovermieter zum Zeitpunkt seiner Zustimmung festgelegt. Die Änderung/Verlängerung ist vor Ort beim Autovermieter zu bezahlen. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Kunde die vom Vermieter festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.
8.3         Vorzeitige Rückgabe

Nach Unterzeichnung des Vertrages mit dem Autovermieter haben Sie bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Artikel 9 - Reklamationen

Eventuelle Reklamationen sind schriftlich und binnen 2 Monaten nach Rückgabe des Mietfahrzeugs an unsere Kundenabteilung zu richten. Ihrer Reklamation sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
› die Erklärung für Ihre Reklamation,
› die Kopie des Mietwagengutscheins („Voucher“), den Sie vom Veranstalter erhalten haben,
› Ihr vor Ort unterzeichneter Mietvertrag,
› Unterlagen über den Zustand des Fahrzeugs (bei Übernahme und Rückgabe),
› die Rechnung des Autovermieters, falls vorhanden,
› ggf. Kontoauszug mit der Belastung des Betrages durch den Autovermieter.

Diese Unterlagen können eingereicht werden:
per E-Mail an buchung@happycar.de
per Fax an die Kundenabteilung unter: 040 609 45 24 40

Artikel 10 - Beweis

Die im Informationssystem des Veranstalters gespeicherten Daten können als Beweis für die von Ihnen erteilten Bestellungen verwendet und im Rahmen eventueller Streitverfahren vorgelegt werden. Daten, die auf Datenträger oder elektronisch vom Veranstalter gespeichert werden, sind zulässige Beweismittel und mit der gleichen Beweiskraft einwendbar, wie alle sonstigen erstellten, erhaltenen oder schriftlich verwahrten Unterlagen.
Artikel 11 – Anwendbares Recht

Der Veranstalter ist eine französische Gesellschaft. Infolge dessen unterliegen Ihre Beziehungen mit dem Veranstalter dem französischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten hinsichtlich der Erfüllung einer Leistung durch den Veranstalter wird das Handelsgericht von Aix-en-Provence für zuständig erklärt.
Artikel 12 – Schutz Ihrer Privatsphäre

Im Bemühen um den Schutz Ihrer Privatsphäre und der von Ihnen gemachten Angaben beachtet der Veranstalter die geltenden Gesetze zum Schutz der Privatsphäre. Sie ist bei der Datenschutzbehörde CNIL unter der Nummer 1110207 gemeldet. Einige der Angaben, die wir von Ihnen verlangen, sind vorgeschrieben (im Internet anhand eines Sternchens gekennzeichnet), weil sie für die Bearbeitung Ihres Auftrags unerlässlich sind. Andere Angaben sind freiwillig und werden gesammelt, um Ihre Erwartungen individueller erfüllen zu können. Sie können im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags an unsere Dienstleister weitergegeben werden. Gemäß Artikel 34 des Gesetzes 78.17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung und Zugangsrechte haben Sie ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.Sie können dieses Recht ausüben, indem Sie sich schriftlich wenden an:

HAPPYCAR - ein Geschäftsbereich der Net Media Fokus GmbH
buchung@happycar.de

Letzte Aktualisierung am 19/09/2013